Was müssen Spieler/innen und Erziehungsberechtigte beachten?
1. Krankheitssymptome:
Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage des BTTC Grün-Weiss e.V. nicht betreten:
– Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
– Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
– Durchfall
– Geruchs- oder Geschmacksverlust
2. Hygienevorschriften:
Beachten Sie unbedingt die mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygienevorschriften auch auf der Tennisanlage des BTTC Grün-Weiss (Mindestabstand 1,5 m, Nießen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc.).
Bitte waschen Sie sich unmittelbar nach Betreten der Anlage die Hände bzw. nutzen Sie die vorhandenen Desinfektionsmittelspender. In allen Innenbereichen der Anlage (Clubhaus, Umkleiden, WC) herrscht Maskenpflicht!
3. Anlagennutzung:
Der Aufenthalt auf der Tennisanlage und der Terrasse der Gastronomie ist unter Einhaltung der dortigen Hygieneregeln gestattet. Die Nutzung der Umkleiden, Duschen und der gesonderten Sanitäranlagen (WC) sind sowohl im Clubhaus als auch im Vorraum der Halle A unter Einhaltung der ausgewiesenen Hygieneregeln gestattet.
4. Tennishallen:
Ab dem 05.02.2022 entfällt die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation!
In den Hallen gilt beim Sport die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Außerdem MASKENPFLICHT, außer bei der Sportausübung!
Nachweise sind mitzuführen und werden auch überprüft. Gerne können Sie Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis in der Geschäftsstelle hinterlegen.
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, wenn sie negativ getestet sind. Hier gelten auch die Testungen im regulären Schul- und Ausbildungsbetrieb für die Sportausübung.
Verantwortlich hierfür ist der/die jeweilige Mieter/in der Hallenstunde.