Aktuelles Hygiene- und Schutzkonzept anlässlich der Corona Pandemie (Stand: 04.03.2022)

Was müssen Spieler/innen und Erziehungsberechtigte beachten?

1. Krankheitssymptome:
Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage des BTTC Grün-Weiss e.V. nicht betreten:
– Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
– Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
– Durchfall
– Geruchs- oder Geschmacksverlust

2. Hygienevorschriften:
Beachten Sie unbedingt die mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygienevorschriften auch auf der Tennisanlage des BTTC Grün-Weiss (Mindestabstand 1,5 m, Nießen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen etc.).
Bitte waschen Sie sich unmittelbar nach Betreten der Anlage die Hände bzw. nutzen Sie die vorhandenen Desinfektionsmittelspender. In allen Innenbereichen der Anlage (Clubhaus, Umkleiden, WC) herrscht Maskenpflicht!

3. Anlagennutzung: 
Der Aufenthalt auf der Tennisanlage und der Terrasse der Gastronomie ist unter Einhaltung der dortigen Hygieneregeln gestattet. Die Nutzung der Umkleiden, Duschen und der gesonderten Sanitäranlagen (WC) sind sowohl im Clubhaus als auch im Vorraum der Halle A unter Einhaltung der ausgewiesenen Hygieneregeln gestattet.

4. Tennishallen:
Ab dem 05.02.2022 entfällt die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation!

In den Hallen gilt beim Sport die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Außerdem MASKENPFLICHT, außer bei der Sportausübung!

Nachweise sind mitzuführen und werden auch überprüft. Gerne können Sie Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis in der Geschäftsstelle hinterlegen.

Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, wenn sie negativ getestet sind. Hier gelten auch die Testungen im regulären Schul- und Ausbildungsbetrieb für die Sportausübung.

Verantwortlich hierfür ist der/die jeweilige Mieter/in der Hallenstunde. 

5. Platzbelegung:
Die Platzbelegung erfolgt an der Platzbelegungstafel unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen den Spielern. Mit mindestens zwei Platzbelegungsschildern ist die Belegung der Plätze für maximal eine Stunde anzuzeigen. Eine Reservierung gilt nur für die im BTTC anwesenden Spieler/innen.
Die Hallenplatzbuchung erfolgt über das Online-Hallenbuchungssystem oder die Geschäftsstelle.

6. Spiel- und Trainingsbetrieb:
Kontaktfrei im Freien unter Einhaltung der Hygieneregeln.

7. Mindestabstand:
Beim Weg auf den Tennisplatz und vom Tennisplatz sowie beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Warten Sie z.B. außerhalb des Platzes bis die Spieler vor Ihnen diesen verlassen haben, und gehen Sie beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz.

8. Regenunterbrechung:
Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln einzuhalten. Ansammlungen z.B. unter Vordächern sind nicht erlaubt. Gehen Sie am besten direkt in zu ihrem Auto, wenn ein Unterstellen mit Abstand nicht möglich ist. Führen Sie eine Maske mit sich, um diese aufzusetzen, wenn Abstände kurzzeitig nicht einzuhalten sein sollten.

9. Körperkontakt:
Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen, kein ins-Ohr-flüstern taktischer Überlegungen beim Doppel etc.

10. Kinder und Begleitpersonen: Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und die gegenseitige Rücksichtnahme. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an den Vorstand des BTTC Grün-Weiss e.V. oder die Geschäftsstelle wenden.